Schottergärten in Sehlde: Landkreis fordert neun Grundstücke zur Umgestaltung


Neun Grundstücke in Sehlde sollen ihre Schottergärten in grüne Flächen zurückbauen. Die Frist beträgt drei Monate, Bußgelder wurden bisher nicht verhängt. Wir haben mit dem Landkreis Wolfenbüttel über die laufenden Verfahren zu Schottergärten in Sehlde gesprochen.

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In Sehlde sind aktuell neun Grundstücke identifiziert worden, deren Gärten überwiegend mit Kies oder Steinen bedeckt sind. Nach Angaben des Landkreises Wolfenbüttel entsprechen diese Flächen nicht der Niedersächsischen Bauordnung, die vorschreibt, dass unbebaute Flächen von Baugrundstücken überwiegend Grünflächen sein müssen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer wurden schriftlich aufgefordert, ihre Gärten innerhalb von drei Monaten umzugestalten. Bisher wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, sollten die Fristen nicht eingehalten werden, kann jedoch ein gebührenpflichtiges bauaufsichtliches Verfahren folgen.

Die Kontrollen erfolgen durch die Bauverwaltung, zunächst anhand von Luftbildern und Internetrecherchen. Verdächtige Flächen werden anschließend vor Ort überprüft und fotografisch dokumentiert, wie Andree Wilhelm von Landkreis mitteilte. Fünf Mitarbeitende der Abteilung Bauverwaltung und Immissionsschutz bearbeiten diese Fälle im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit. Ein zusätzlicher finanzieller Aufwand für den Landkreis entsteht nicht.

Landkreisweit wurden bisher 243 Grundstücke angeschrieben. Die Verwaltung gibt Auskünfte zur rechtlichen Lage, praktische Unterstützung bei der Umgestaltung oder Entsorgung der Steine ist nicht möglich. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich nicht aufgrund von Alter oder gesundheitlicher Einschränkungen von der Pflicht befreien lassen, allerdings kann die Frist zur Umsetzung in Einzelfällen verlängert werden.

Grünflächen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bieten auch handfeste Vorteile. Sie fördern die Versickerung von Regen- und Schmelzwasser, schützen den Boden und das Grundwasser und verbessern das Mikroklima im Dorf. Naturnahe Gärten schaffen Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Tiere. Bäume und Sträucher sorgen für Schatten und tragen zur Abkühlung der Umgebung bei.

Auf den kreiseigenen Flächen, etwa Straßenbegleitgrün, wird die Bauordnung nicht angewandt. Diese Flächen sind in der Regel grasbewachsen und werden je nach Örtlichkeit mit Bäumen, Hecken oder Blühstreifen bepflanzt.

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