Notbetreuung in den Kita’s der Samtgemeinde

Schreiben der Samtgemeindeverwaltung an die Ratsmitglieder


seit heute ist in den Kindertagestätten der Samtgemeinde Baddeckenstedt aufgrund einer Allgemeinverfügung des Landkreises Wolfenbüttel nur eine Notbetreuung möglich. Es dürfen also nur 50 % der Kinder in den jeweiligen Gruppen betreut werden. Eine Vermischung der Gruppen ist untersagt. Diese Notbetreuung gilt solange, bis der Inzidenzwert im Landkreis an drei folgenden Tagen unter 100 liegt und davon auszugehen ist, dass dieses auch so bleibt. (Aktuell: 135,4)

Bei der Platzvergabe ist die Bedürftigkeit der Eltern zu prüfen. Insbesondere bei der Ganztagsbetreuung reichen die verfügbaren Plätze leider nicht aus, so dass nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können. Bei der Halbtagsbetreuung sind teilweise noch Plätze verfügbar.

Aufgrund der personellen Situation kann die Samtgemeinde kein zusätzliches Gruppenangebot machen.

Klaus Kubitschke, Bürgermeister der Samtgemeinde, hat für den Unmut der Eltern Verständnis, die keinen Platz für ihr Kind erhalten haben. Leider ist es nicht möglich Abhilfe zu schaffen.

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